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	<title>Franke &#8211; Kanzlei am Sande</title>
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	<description>Ihre Fachanwaltskanzlei in Lüneburg - Hagemann Heß Harms - Anwalt Lüneburg</description>
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		<title>Fall Handels- &#038; Gesellschaftsrecht</title>
		<link>https://fachanwaelte-lueneburg.de/fall-handels-gesellschaftsrecht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Franke]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 23 Jan 2018 07:54:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Handels- & Gesellschaftsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[Handels- &#38; Gesellschaftsrecht]]></description>
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		<title>Wann besteht für die Krankenversicherung eine Erstattungspflicht für alternative Behandlungsmethoden?</title>
		<link>https://fachanwaelte-lueneburg.de/fall-versicherungsrecht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Franke]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 28 Feb 2017 10:07:29 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Versicherungsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[Besteht eine medizinisch begründbare Aussicht auf einen Gewinn an Lebenszeit, Lebensqualität sowie eine Chance auf Heilung, muss die private Krankenversicherung auch die Kosten für eine neue Behandlungsmethode übernehmen, deren Wirksamkeit noch nicht erwiesen ist. Bei einem Rechtstreit sollte die Krankenkasse die Immuntherapie eines Patienten mit metastasierenden Prostatakrebs mit sogenannten dendritischen Zellen übernehmen. Die Schulmedizin sah...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Besteht eine medizinisch begründbare Aussicht auf einen Gewinn an Lebenszeit, Lebensqualität sowie eine Chance auf Heilung, <strong>muss die private Krankenversicherung auch die Kosten für eine neue Behandlungsmethode übernehmen, deren Wirksamkeit noch nicht erwiesen ist.</strong></p>
<p>Bei einem Rechtstreit sollte die Krankenkasse die Immuntherapie eines Patienten mit metastasierenden Prostatakrebs mit sogenannten dendritischen Zellen übernehmen. Die Schulmedizin sah für den Patienten nur noch eine palliative Behandlung vor. Laienhaft formuliert handelt es sich dabei um eine Therapie, bei der behandelte körpereigene Zellen dem Patienten injiziert werden, um die körpereigene Abwehr gegen Tumorzellen zu stimulieren. Die Therapie wird in klinischen Test sowohl prophylaktisch als auch nach der Erkrankung angewandt. Das LG Baden-Württemberg hatte mit Urteil vom 18.02.2014 <em>(Az. L 11 KR 5016/12) </em>eine Erstattungspflicht der Krankenkasse auch dann abgelehnt, wenn die schulmedizinisch anerkannten Therapien nur rein palliativer Natur waren. Aktuell liegt jedoch eine positive Entscheidungen des OLG Bremen zur Kostentragung durch den privaten Krankenversicherer vor. Das OLG Bremen hat mit seinem Urteil vom 30.11.2015 <em>(Az. 3 U 65/13)</em> den privaten Krankenversicherer verurteilt, die Kosten der Therapie zu übernehmen. Dabei ging es um die Behandlung eines Patienten mit einem Prostatakarzinom im fortgeschrittenen Stadium, u.a. mit Skelettmetastasierung.</p>
<p><strong>Vorrausetzung für die Erstattungspflicht ist stets, ob eine medizinisch notwendige Heilbehandlung vorliegt, da nur solche Behandlungen einen Versicherungsfall auslösen.</strong> Von medizinscher Notwendigkeit ist auszugehen, wenn sich eine Behandlungsmethode dazu eignet, eine Krankheit zu heilen, zu lindern oder ihrer Verschlimmerung entgegen zu wirken. Dieses wird jedoch nach § 4 Abs. 6 der Musterbedingungen für die Krankenkostenversicherung (MB/KK) dahingehend eingeschränkt, dass Versicherungsschutz nur für Behandlungen besteht, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind. Darüber hinaus übernimmt der Versicherer die Kosten für Behandlungen, die sich in der Praxis als ebenso erfolgversprechend erwiesen haben. Schließlich ersetzt der Versicherer auch Kosten für Methoden und Arzneimittel, die angewandt werden, weil keine schulmedizinisch anerkannten Methoden zur Verfügung steh. Die dendritische Zelltherapie wird nicht von der Schulmedizin anerkannt und hat sich auch bislang noch nicht als ebenso erfolgversprechend bewährt. Sie ist derzeit als neuartige Therapie immer noch in der Erprobung. Somit kann sich ein Erstattungsanspruch nur ergeben, wenn keine anderen bewährten Methoden und Behandlungen zur Verfügung stehen und sich nach objektiven medizinischen Einschätzungen eine nicht ganz unrealistische Aussicht auf weitergehende Heilung bietet. Nach der Rechtsprechung sinkt dabei das notwendige Maß der Wahrscheinlichkeit mit der Schwere und Bedrohung der Erkrankung.</p>
<p>Bei Streitigkeiten über die Kostenerstattung neuartiger, oft sehr kostenintensiver Behandlungsmethoden prüft <strong>Rechtsanwalt Hagemann, Fachanwalt für Versicherungsrecht</strong>, ob ein durchsetzbarer Anspruch besteht. Die Durchsetzung der Ansprüche bzw. die Kostenübernahme der Krankenkasse wird häufig über ein gerichtlich einzuholendes Sachverständigen-Gutachten erfolgreich. RA Hagemann vertritt diverse Mandanten, die die Erstattungspflicht für alternative Behandlungsmethoden bei Ihrer Krankenkasse durchsetzen wollen. Er verfügt über eine umfangreiche Urteilssammlung und über alle aktuellen Urteile zu diesem Fachgebiet des Versicherungsrechts. Er hilft Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber der Krankenkasse durchzusetzen.</p>
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		<title>VW Skandal: Händler zur Zahlung bei einem VW Passat verurteilt</title>
		<link>https://fachanwaelte-lueneburg.de/fall-bank-kapitalmarktrecht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Franke]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 28 Feb 2017 10:05:45 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Fall Bank & Kapitalmarktrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Fälle RA Hagemann]]></category>
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					<description><![CDATA[Das Landgericht Lüneburg hat mit Urteil vom 02.06.2016, 4 O 3/16 (noch nicht rechtskräftig) im VW Abgasskandal einen Händler verurteilt, einen VW Passat gegen (teilweise) Rückzahlung des Kaufpreises zurück zu nehmen. Da das Fahrzeug teilweise über ein Darlehen finanziert wurde, hat das Gericht gegenüber der finanzierenden Bank festgestellt, dass der Bank aus dem Darlehensvertrag keine...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das <strong>Landgericht Lüneburg</strong> hat mit Urteil vom 02.06.2016, 4 O 3/16 (noch nicht rechtskräftig) im VW Abgasskandal einen Händler verurteilt, einen VW Passat gegen (teilweise) Rückzahlung des Kaufpreises zurück zu nehmen. Da das Fahrzeug teilweise über ein Darlehen finanziert wurde, hat das Gericht gegenüber der finanzierenden Bank festgestellt, dass der Bank aus dem Darlehensvertrag keine weiteren Zahlungsansprüche mehr zustehen.</p>
<p>Im Jahre 2013 kaufte der Kläger einen VW Passat Variant Comfortline BlueMotion Technologie 1,6 l TDI als Neuwagen bei einem Händler. Den Kaufpreis finanzierte er teilweise über ein Darlehen. Das Fahrzeug ist von dem VW-Skandal betroffen. Im November 2015 forderte der Kläger den Händler auf das Fahrzeug nachzubessern. Nachdem diese Frist verstrichen war, erklärte der Kläger den Rücktritt. Der Händler wies diesen als unbegründet zurück. Der Kläger erhob gegen das Autohaus Klage auf Rückzahlung des Kaufpreises. Das Landgericht Lüneburg urteilt, dass ein Sachmangel vorliege, da der tatsächliche Ausstoß von Stickoxiden von der vertraglichen Vereinbarung abweiche und setzte eine Nachfrist. Es stellte fest, dass das Kaufrecht auf eine zeitnahe Regulierung von Gewährleistungsrechten ausgerichtet sei und gewährte eine Nachbesserungsfrist von 2 Monaten. Das Landgericht Lüneburg stellt die Erheblichkeit der Pflichtverletzung fest. Selbst wenn das Softwareupdate und der Einbau eines Teiles max. 1 Stunde dauere und Kosten in Höhe von ca. 100 € verursache, spräche dies nicht gegen die Erheblichkeit der Pflichtverletzung. Insbesondere sind die Kosten für die Entwicklung des Softwareupdates bei der Frage der Erheblichkeit mit zu berücksichtigen. Der Aufwand für die eigentliche Durchführung könne nicht isoliert betrachtet werden. Für die technische Vorbereitung der beabsichtigten Mangelbeseitigung war ein Vorlauf von fast einem Jahr erforderlich. Es handle sich daher nicht um eine einfache technische Maßnahme. Eine Mangelbeseitigungsmaßnahme, die der behördlichen Prüfung und Genehmigung bedarf, ist nicht als unerheblich anzusehen. Der Händler wurde zur Zahlung verurteilt. Der Kläger muss sich eine Nutzungsentschädigung auf der Basis einer Gesamtlaufleistung von 250.000 km anrechnen lassen. Da der Kläger das Fahrzeug teils über einen Darlehensvertrag finanziert hatte, stellte das Gericht zudem fest, dass die finanzierende Bank daraus künftig keine Zahlungen mehr herleiten kann.</p>
<p>Nach dem Urteil des <strong>Landgerichts München</strong>, 23 O 23033/15, sowie dem Erfolg des Klägers vor dem <strong>Amtsgericht Lehrte</strong>, 13 C 549/16 ist dies ein weiterer Schritt für die VW-Geschädigten in die richtige Richtung. Immer mehr Gerichte erkennen an, dass es sich bei der Manipulation von VW nicht um eine Bagatelle handelt, bei dem die Verbraucher Monate oder noch länger auf eine Nachbesserung warten müssen. Wenn VW derartige Manipulationen vornimmt, muss VW und dessen Händlern auch damit rechnen, dass sich Geschädigte wehren und Recht bekommen.</p>
<p>Auch das <strong>Landgericht Krefeld</strong> hat in zwei noch nicht rechtskräftigen Urteilen unter den Az. 2 O 83/16 und 2 O 72/16 einen Händler verurteilt, einen Audi A1 bzw. einen Audi A6 gegen Zahlung einer Nutzungsentschädigung zurück zu nehmen. Ein weiteres Urteil gegen einen Händler im VW Abgasskandal hat das <strong>Landgericht Oldenburg</strong>, 16 O 790/16 erlassen. Demnach ist ein Geschädigter des VW Abgasskandals berechtigt ist, sein manipuliertes Fahrzeug zurück zu geben. Dafür erhält er den Kaufpreis erstattet gegen Zahlung einer Nutzungsentschädigung. Denn die Verwendung der Schummelsoftware stellt einen Sachmangel dar, der zum Rücktritt vom Vertrag berechtige. Auch das örtlich zuständige Gericht von VW in Braunschweig, das <strong>Landgericht Braunschweig</strong>, 4 O 202/16 (noch nicht rechtskräftig) hat einer Klage auf Rückabwicklung des Kaufvertrages betreffend eines Skoda Fabia 1,6 Liter TDI stattgegeben. Ein Autohändler muss den Kaufpreis unter Abzug einer Nutzungsentschädigung zurückzahlen, Zug um Zug gegen Übergabe des Pkws.</p>
<p>Derzeit häufen sich Urteile gegen Autohändler im VW-Skandal. <strong>Rechtsanwalt Hagemann</strong> verfügt &#8211; basierend auf den positiven Entscheidungen der Oberlandesgerichte Hamm und Celle, den Urteilen des Landgerichts München I und des Landgerichts Lüneburg, Krefeld, Oldenburg und Braunschwieg sowie des positiven Hinweises des Amtsgericht Lehrte – über eine umfangreiche Urteilssammlung. Die Kanzlei vertritt mehrere Geschädigte und hat bundesweite Klagen eingereicht. Rechtsanwalt Hagemann vertritt auch Aktionäre wegen Schadenersatz im Rahmen des Kapitalmusterverfahrens vor dem Landgericht Braunschweig.</p>
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		<title>Fall Verkehrsrecht</title>
		<link>https://fachanwaelte-lueneburg.de/fall-verkehrsrecht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Franke]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 28 Feb 2017 09:57:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[Verkehrsrecht]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Verkehrsrecht</p>
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		<title>Eines der ersten großen ESUG-Schutzschirmverfahren in Deutschland &#8211; Beratung in der Unternehmenskrise</title>
		<link>https://fachanwaelte-lueneburg.de/arbeitsrecht-1/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Franke]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 08 Feb 2017 13:36:18 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[Ein marktführendes Unternehmen der Nährmittelindustrie mit mehreren Standorten in Deutschland und Europa gerät in die Krise. Die Insolvenzgerichte ordnen die vorläufige und endgültige Eigenverwaltung mit externer Sachwaltung an, das Unternehmen bleibt verfügungsbefugt und selbst handlungsfähig. Die Restrukturierung des Unternehmens kann in Eigenregie durchgeführt werden.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Ein marktführendes Unternehmen der Nährmittelindustrie mit mehreren Standorten in Deutschland und Europa gerät in die Krise. Die Insolvenzgerichte ordnen die vorläufige und endgültige Eigenverwaltung mit externer Sachwaltung an, das Unternehmen bleibt verfügungsbefugt und selbst handlungsfähig. Die Restrukturierung des Unternehmens kann in Eigenregie durchgeführt werden.</p>
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		<title>Dürfen &#8222;Alte&#8220; klauen ? Kündigung und Abmahnung nach &#8222;Emmely&#8220;</title>
		<link>https://fachanwaelte-lueneburg.de/fall-01-ra-hess/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Franke]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 03 Feb 2017 13:00:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Fälle RA Hess]]></category>
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					<description><![CDATA[Pfandbons, Buletten oder Kräuteraufstrich &#8211; auch geringwertiges Eigentum des Arbeitgebers ist tabu &#8211; oder doch nicht ?]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Pfandbons, Buletten oder Kräuteraufstrich &#8211; auch geringwertiges Eigentum des Arbeitgebers ist tabu &#8211; oder doch nicht ?</p>
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