Ein marktführendes Unternehmen der Nährmittelindustrie mit mehreren Standorten in Deutschland und Europa gerät in die Krise. Die Insolvenzgerichte ordnen die vorläufige und endgültige Eigenverwaltung mit externer Sachwaltung an, das Unternehmen bleibt verfügungsbefugt und selbst handlungsfähig. Die Restrukturierung des Unternehmens kann in Eigenregie durchgeführt werden.