Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Bei Rechtsfragen zum Bankrecht & Kapitalmarktrecht ist es oft schwer, den „richtigen Anwalt“ zu finden. Dem Allgemeinanwalt vor Ort fehlen in diesem „hoch spezialisierten“ Rechtsbereich meist die ausschlaggebenden Informationen und Erfahrungen. Daher „zahlt“ es sich gerade in diesem Rechtsgebiet aus, einen Fachanwalt zu konsultieren. Die „örtliche“ Nähe des Anwalts ist weniger wichtig, sondern vielmehr, dass er Erfahrungen mit vergleichbaren Fällen aufweist.
Das gute alte Sparbuch hat ausgedient. Anleger haben auf Anraten ihrer Berater in innovative Geldanlagen investiert. Oft sind nach kurzem die Anleger ihr Geld los oder besitzen ein „wertloses“ Zertifikat und können nur noch ein Darlehen bei dem finanzierenden Institut ihr Eigen nennen. In diesem Fall zeigen ihnen Fachanwalt Hagemann, wie ihr Berater haftbar gemacht werden kann und die Kapitalanlage „rückabgewickelt“ wird. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung sind Anlagevermittler und Berater verpflichtet, alle Auskünfte und Informationen über die Kapitalanlage einzuholen und sorgfältig und wahrheitsgemäß den Kunden über alle Umstände aufzuklären. Verletzt der Anlagenberater diese Pflicht, so besteht ein Schadenersatzanspruch.
Ferner prüft Rechtsanwalt Hagemann, ob ein Widerruf ihres Darlehens in Betracht kommt oder ob die Vorfälligkeitsentschädigung korrekt ist. Geprüft werden auch Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit der Finanzierung der Anlagen, sowie Ansprüche aus Beraterhaftung oder bei Anlagebetrug, aber auch Fragen der Haftung bei Fehlbuchungen und Probleme beim Internetbanking oder dem Zahlungsverkehr.
Der Situation entsprechend übernimmt der Rechtsanwalt die Rolle eines Bankmediators. Er analysiert mit ihnen ihre wirtschaftliche Lage und begleitet sie bei Gesprächen mit ihrer Bank. Ziel ist dabei, ihren finanziellen Schaden zu begrenzen, Fonds oder Immobilien zu verwerten und einen Schuldenerlass zu erwirken.
Die Erfahrung hat gezeigt, bei dass bei Massenverfahren und sog. Sammelklagen ihr Einzelfall nicht hinreichend berücksichtigt wird. Uns ist wichtig, ihre individuelle Situation zu erfassen und eine maßgeschneiderte Lösung zu erarbeiten. Dabei hilft uns die jahrelange Erfahrung und umfangreiche Urteilssammlung unserer Anwälte, sowie die enge Zusammenarbeit mit Sachverständigen und Anlegerschutzgemeinschaften.
Zu unseren Klienten zählen Anleger, Darlehensnehmer, Bürgen sowie der Vertrieb und die Banken. Im Kapitalmarktrecht beraten unsere Rechtsanwälte Emittenten bei der Prospektierung von Kapitalmarktprodukten.