Strafrecht

Sie sind Beschuldigter eines Ermittlungsverfahrens ?

Sie haben eine Anklageschrift erhalten ? Sie sind Betroffener einer Durchsuchungsmaßnahme oder gegen Sie wird ein Haftbefehl verkündet ?

Machen Sie von Ihrem Schweigerecht gebrauch und kontaktieren Sie mich !

Sie müssen einer polizeilichen Vorladung nicht folgen.

Eine Aussage wird oft nur in den Worten des Vernehmungsbeamten niedergeschrieben, der bereits eine Ermittlungshypothese im Kopf hat. Dieser steht dann als Zeuge dafür zur Verfügung, ob Sie etwas so ausgesagt haben, wie es vermerkt wurde. Ein Bestreiten hilft dann oftmals nur noch wenig.

Ich kann für Sie Akteneinsicht nehmen und wir erörtern daran gemeinsam, was für Sie der beste Weg ist. Ich bewerte nicht den Vorwurf, der Ihnen gemacht wird, sondern die Beweismittel, die gegen Sie zusammen getragen wurden. Mit mir können Sie offen reden, es braucht Ihnen nichts unangenehm zu sein. Ob die Ihnen gemachten Vorwürfe zutreffen, oder nicht, wir entwickeln die für Sie persönlich sinnvollste Strategie.

Ohne Akteneinsicht aber sind wir „blind“ und bleiben daher stumm.

Ich habe als Fachanwalt für Strafrecht langjährige Erfahrungen in der Strafverteidigung. Ich bin in Strafsachen an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten und auch am Bundesgerichtshof zugelassen. Ich verteidige Sie in allen Instanzen und prüfe auch die Wiederaufnahme nach einem rechtskräftigen Urteil.

Besonderer Fokus liegt zumeist auf sachgerechter Verteidigung bereits innerhalb des Ermittlungsverfahrens, um mit geeigneten Anträgen eine Einstellung zu erreichen und eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden.

Ich verteidige Sie in

  • Tötungssachen und Kapitalverbrechen
  • im Sexualstrafrecht,
  • Wirtschaftsstrafrecht,
  • Betäubungsmittelstrafrecht,
  • Verkehrsstrafrecht,

bei allen sonstigen

  • Delikten des Strafrechts

und auch in

  • Haft- und
  • Jugendsachen

  

Thorsten Heß

Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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