Verkehrsrecht

Die anwaltliche Tätigkeit im Verkehrsrecht ist vielschichtig. Neben der Geltendmachung und Abwehr zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall beinhaltet die Tätigkeit auch das Fahrerlaubnisrecht, Ordnungswidrigkeiten-/Bußgeldverfahren sowie auch das verkehrsrechtliche Strafrecht.

Bei der Schadenregulierung nach Verkehrsunfällen ist zunächst die Frage der Haftung dem Grunde nach zu klären. Ist der Unfall durch das alleinige Verschulden eines Unfallbeteiligten zustande gekommen oder kommt es auf Grund eines Mitverschuldens oder der Berücksichtigung der Betriebsgefahr zur Bildung einer Haftungsquote? Da die Rechtsprechung den Fahrzeugführern im Straßenverkehr äußerste Sorgfalt abverlangt, kann es bereits unter diesem Aspekt zu Streitigkeiten kommen, auch wenn die Bewertung für den geschädigten Verkehrsteilnehmer eigentlich eindeutig erscheint.

Um die Höhe des entstandenen Schadens zu ermitteln, ist in der Regel ein Sachverständigengutachten einzuholen. Auf der Grundlage des Gutachtens kann entschieden werden, welche Reparaturarbeiten zur Beseitigung des unfallbedingten Schadens erforderlich sind und welche Kosten dabei anfallen oder ob ggfs. ein betriebswirtschaftlicher Totalschaden vorliegt (die Kosten der Reparatur stehen außer Verhältnis zu dem Wert des Fahrzeugs).

In einem Schadenfall nehme ich für Sie schnellstmöglich Kontakt mit der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners auf, um eine schnelle Reparatur des Fahrzeugs auf den Weg zu bringen. Ich übernehme die gesamte Korrespondenz mit der Versicherung des Unfallgegners und prüfe für Sie, welche weiteren Ansprüche (z.B. Anspruch auf einen Mietwagen während der Dauer der Reparatur, PKW-Nutzungsausfall) Ihnen zustehen. Im Fall körperlicher Schäden vertrete ich Ihre Interessen bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes.

Ein weiterer Tätigkeitsbereich ist das verkehrsrechtliche Bußgeld-, bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren. Bei etwaigen Verstößen (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße) erhält der Betroffene in der Regel zunächst einen Anhörungsbogen, in dem er mit dem jeweiligen Vorwurf konfrontiert wird und Gelegenheit zur Stellungnahme erhält. Hier ist es wichtig, von Beginn an „die Weichen richtig zu stellen“. Es empfiehlt sich, vor einer ersten Einlassung anwaltlichen Rat einzuholen. Die Einsichtnahme der Ermittlungsakte, die dem Betroffenen nicht unmittelbar sondern ausschließlich über den beauftragten Anwalt gewährt wird, ist unverzichtbar, um anschließend das weitere Vorgehen mit dem Mandanten abzustimmen. Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Verteidigung bietet bisweilen auch die Überprüfung, ob Formfehler vorliegen, Verjährungsfristen überschritten sind oder die eingesetzten Messgeräte ordnungsgemäß funktioniert haben. Die richtige Verteidigungsstrategie ist für jeden Fall individuell zu ermitteln.

Das Recht der Fahrerlaubnis ist für viele Autofahrer von existenzieller Bedeutung, wird der PKW doch häufig für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit dringend benötigt. Bei einem oder mehreren Verstößen des Verkehrsteilnehmers, die die Eignung oder Befähigung zum Führen eines Fahrzeugs in Frage stellen, kann die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen. Dies kommt u.a. bei Fahrten unter Alkoholeinfluss oder unter Einfluss anderer berauschender Mittel (Drogen) in Betracht.

Auch die Problematik des Erreichens von 8 Punkten im Fahreignungsregister des Kraftfahrtbundesamtes und dem damit verbundenen Entzug der Fahrerlaubnis kommt wiederholt zur Anwendung. Hier empfiehlt es sich rechtzeitig – bereits bei Vorhandensein einer geringen Anzahl an Punkten – aktiv zu werden. Es ist einerseits zu überprüfen, welche Maßnahmen getroffen werden können, um den Eintrag in das Fahreignungsregister zu verhindern. Andererseits ist abzuwägen, wann es geboten ist, Maßnahmen zu ergreifen, um „Punkte abzubauen“, beispielsweise durch Teilnahme an einem Aufbauseminar oder an einer verkehrspsychologischen Beratung.

ADAC-Mitglieder genießen freie Rechtsberatung „rund ums Auto“.

 

  

Volker Harms

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Familienrecht


Rufen Sie mich direkt an oder schreiben Sie mir eine E-Mail. Sie erhalten umgehend einen Termin oder eine Antwort.

   0 41 31 - 99 99 8 -33
   v.harms@fachanwaelte-lueneburg.de

Kim Laura Huijssen

Kim Laura Huijssen

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Verkehrsrecht