Im VW Abgasskandal hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 03. März 2018, 21 O 105/17 VW dazu verurteilt, Skoda Modell Yeti 2,0 l Green Tec zurück zu nehmen. Die Klägerin erhält ihren Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück. Weiterhin wurden die Volkswagen AG dazu verurteilt, die Rechtsanwaltskosten der Klägerin zu übernehmen.
Die Klägerin erwarb im Februar 2015 das Fahrzeug. Als sie feststellte, dass ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist wandte sie sich an Rechtsanwalt Jörn Hagemann, der gegenüber der Volkswagen AG die Ansprüche außergerichtlich geltend machte. Nachdem diese Ansprüche zurückgewiesen wurden, erhob die Klägerin Klage vor dem Landgericht Stendal. Das Landgericht Stendal gab der Klage von Fachanwalt Hagemann nunmehr im Wesentlichen statt.
Nach Auffassung der Kammer hat die Beklagte die Klägerin in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich geschädigt. Ein zurechenbares sittenwidriges Verhalten liegt darin, dass VW Motoren unter Verschweigen der gesetzeswidrigen Softwareprogrammierung in Verkehr gebracht hat. Das Landgericht führte aus, dass maßgeblich ist, dass die Beklagte im großen Umfang mit erheblichem technischen Aufwand über Jahre im Profitinteresse zentrale Umweltvorschriften aushebelte, ihre Kunden getäuscht und nicht nur gesetzliche Interessen des Umweltschutzes und der Gesundheit der Bevölkerung geforderte Abgaswerte außer Acht gelassen hat, sondern mit der Programmierung der Motorsteuerung als Abschaltvorrichtung zugleich ein System zur planmäßigen Verschleierung ihres Vorgehens gegenüber den Aussichtsbehörden und den Verbrauchern geschaffen hat.
Die Klägerin hatte auch in ihrer persönlichen Anhörung plausibel dargelegt, dass ihr der Erwerb eines Fahrzeuges mit umweltschonenden Abgaswerten wichtig gewesen sei. Sie hatte sich bewusst für die Reihe „Green Tec“ entschieden. Die Bezeichnung suggeriert bereits eine gewisse Umweltfreundlichkeit der dazugehörenden Fahrzeuge und somit auch niedrige Abgaswerte. Damit war die Volkswagen AG zu verurteilen.

Rechtsanwalt Hagemann verfügt über eine umfangreiche Urteilssammlung. Die Kanzlei vertritt mehrere Geschädigte und hat bundesweite Klagen eingereicht. Rechtsanwalt Hagemann vertritt auch Aktionäre wegen Schadenersatz im Rahmen des Kapitalmusterverfahrens vor dem Landgericht Braunschweig.