Bei einer Beurkundung mit potentiellen Risikopatienten (bsw. mit Senioren und bei Vorerkrankungen) kann mit nur einem Vertragsteil vorbehaltlich der Genehmigung des Risikopatienten beurkundet werden.
Der Kreis der an der Beurkundung teilnehmenden Personen sollte auf die Beteiligten reduziert werden. Die Beurkundung sollte in großen Räumen mit möglichst großem Abstand mit den Beteiligten stattfinden.
Im Einzelfall kann ein Notariatsmitarbeiter als Vertreter ohne Vertretungsmacht eingesetzt werden, d.h. die Beteiligten müssen zur Beurkundung nicht vor Ort sein. Die Nachgenehmigung ist formlos möglich. Die erforderliche Beglaubigung der Unterschrift unter der Genehmigungserklärung kann ggf. später oder im Freien vor dem Notariatsgebäude erfolgen.