Versicherungsrecht
Viele Versicherte sind mit der Entwicklung bzw. Leistung ihrer Versicherung unzufrieden. Verzögert Ihre Versicherung die Leistung oder beruft sie sich auf Leistungsfreiheit aufgrund falscher Angaben beim Abschluss oder aufgrund eines eingeholten Gutachtes? Wirft Ihre Lebens- oder Rentenversicherungen nicht mehr die Rendite ab, die Ihnen beim Abschluss in Aussicht gestellt wurde? Will Ihre Krankenversicherung die Behandlungs- /Arzt- oder Krankenhaus Rechnung nur zum Teil oder gar nicht übernehmen?
Die Jahrhundertreform zwang die Versicherer zu faireren Spielregeln. Das bedeutet für die Versicherten mehr Geld, Transparenz und Schutz. Wer seine Rechte kennt und rechtzeitig einen versierten Rechtsanwalt konsultiert, profitiert von den neuen Vorschriften. Diese Rechtsfälle erfordern jedoch Spezialkenntnisse Ihres Anwalts.
Der Deutsche Anwalt Verein empfiehlt daher auch für das Rechtsgebiet Versicherungsrecht eine zugelassenen „Fachanwalt für Versicherungsrecht“ zu konsultieren. Zum Versicherungsrecht zählen:
- Arzthaftpflichtversicherung,
- Berufsunfähigkeitsversicherung,
- Betriebliche Altersversorgung,
- Berufs-, Betriebs- und Private- Haftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung,
- Bauleistungsversicherung,
- D&O Versicherung,
- Einbruchdiebstahl und Raubversicherung,
- Fahrerversicherung,
- Feuerversicherung,
- Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung,
- Gebäude- und Hausratversicherung,
- Haftpflichtschäden,
- Kaskoversicherung,
- Krankenversicherung,
- Kraftfahrzeugversicherung,
- Lebensversicherung,
- Produkthaftpflichtversicherung,
- Private Pflegeversicherung,
- Rechtsschutzversicherung,
- Rentenversicherung,
- Reisegepäckversicherung, Reiserücktrittsversicherung,
- Transportversicherung,
- Umwelthaftpflicht-Versicherung,
- Umweltschadenversicherung,
- Unfallversicherung,
- Vertrauensschadenversicherung, Vermögensschadenversicherung
- Warenkreditversicherung.
Rechtsanwalt Hagemann ist seit 2005 zugelassener „Fachanwalt für Versicherungsrecht“ und „Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht“. Diese garantiert einen kontinuierlichen Erfahrungsaustausch zwischen den Fachanwälten und der Versicherungswirtschaft, sie bezieht Stellung zu aktuellen versicherungs- und berufspolitischen Fragen und sorgt für ständige Fortbildung. Fachanwalt Hagemann betreut Versicherungsnehmer, Versicherungen und den Vertrieb. Er prüft auch bereits bei Vertragsschluss anfallende Beratungs- und Betreuungsfehler. Im Schadensfall verhilft er Ihnen zu einer schnellen und ordentlichen Regulierung. Die Kanzlei kooperiert hierbei mit versierten Sachverständigen.