Im VW Abgasskandal hat das Landgericht Lüneburg mit Urteil vom 9. Januar 2018, 4 O 108/17 VW dazu verurteilt, einen Audi Q5 2.0 TDI quattro zurück zu nehmen. Der Kläger soll seinen Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückerhalten. Weiterhin wurden die Volkswagen AG dazu verurteilt, die Rechtsanwaltskosten des Klägers zu übernehmen.
Der Kläger erwarb im August 2012 einen Audi Q 5 quattro. Als er feststellte, dass sein Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, wandte er sich an Rechtsanwalt Jörn Hagemann, der gegenüber der Volkswagen AG die Ansprüche außergerichtlich geltend machte. Nachdem diese Ansprüche zurückgewiesen wurden, erhob der Kläger Klage vor dem Landgericht Lüneburg. Das Landgericht Lüneburg gab der Klage von Fachanwalt Hagemann nunmehr im Wesentlichen statt.
Der Schadensersatzanspruch begründete das Landgericht damit, dass die Volkswagen AG den Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat. Als Schaden im Sinne von § 826 BGB ist auch der Abschluss eines ungewollten Vertrages zu verstehen. Die maßgebliche Schädigungshandlung der VW AG liegt insoweit in dem Inverkehrbringen des Dieselmotors mit der gesetzwidrigen Steuerungssoftware. Wenn sich ein Unternehmen – auf welcher Ebene auch immer – entschließt, umfassend unter Umgehung gesetzlicher Vorschriften zu produzieren, erscheint es durchaus fraglich, ob es sich in derartigen Fällen durch die Berufung auf Wissensaufspaltung einer deliktischen Haftung entziehen können soll. Dieses Verhalten verstößt gegen die guten Sitten. Der Kläger hatte auch in seiner persönlichen Anhörung plausibel dargelegt, dass ihm der Erwerb eines Fahrzeuges mit umweltschonenden Abgaswerten wichtig gewesen sei. Damit war die Volkswagen AG zu verurteilen.
Rechtsanwalt Hagemann verfügt – basierend auf den positiven Entscheidungen der Oberlandesgerichte Hamm und Celle, sowie Köln über eine umfangreiche Urteilssammlung. Die Kanzlei vertritt mehrere Geschädigte und hat bundesweite Klagen eingereicht. Rechtsanwalt Hagemann vertritt auch Aktionäre wegen Schadenersatz im Rahmen des Kapitalmusterverfahrens vor dem Landgericht Braunschweig.

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