Thorsten Heß

ist seit 1998 als Rechtsanwalt zugelassen.

Beruflicher Werdegang :

Studium der Rechtswissenschaften mit 1. Staatsexamen an der Universität Hannover, 1996
Referendariat und 2. Staatsexamen beim Landgericht Arnsberg, OLG Hamm, 1998
Referendariat bei Findlay & Tait Kapstadt, Südafrika, Bearbeitung internationaler Mandate / arbeitsrechtliche Schlichtungsverfahren (Arbitration) 1998
Rechtsanwalt beim Nds. Einzelhandelsverband und Wettbewerbsverein Hannover, 1998 -99
angestellter Rechtsanwalt in der Kanzlei „Höffer, Borth und Heß“, Lüneburg, 1999 – 01
selbständiger Rechtsanwalt in der Kanzlei „Frey, Michaelis, Hagemann, Heß, Harms“, Lüneburg, 2002-2008
Fachanwalt für Arbeitsrecht, 2002
Fachanwalt für Strafrecht, 2006
Gründung der Kanzlei „ Hagemann, Heß, Harms – Fachanwälte in Partnerschaft“, 2008

2003 – 2019 Leiter der Arbeitsgemeinschaft der Rechtsreferendare am Landgericht Lüneburg,

2016 – 2020 Mitglied des Landesjustizprüfungsamtes im Niedersächsischen Justizministerium

Richter am Anwaltsgericht Celle

Seit 2022 Notar

Tätigkeitsfelder :

In 2022 wurde Herr Rechtsanwalt Heß auch als Notar bestellt. Er ist damit Amtsträger für alle Vorgänge der vorsorgenden Rechtspflege, die besonderer Form bedürfen.

Seit 2002 ist Rechtsanwalt Heß auch Fachanwalt für Arbeitsrecht und vertritt sowohl Arbeitgeber mittelständischer Unternehmen, als auch Arbeitnehmer und Führungskräfte in allen arbeitsrechtlichen Belangen. In diesem Tätigkeitsfeld umfasst die tägliche Beratung zuvorderst die Probleme um die ordentliche oder auch fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses und Vereinbarungen im Zusammenhang mit dessen Beendigung, aber auch die einzelnen Vereinbarungen des Arbeitsvertrages, welche als Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten und einer sog. Klauselkontrolle Stand halten müssen.

Im kollektiven Bereich der Betriebsverfassung vertritt Rechtsanwalt Heß Arbeitgeber bei Streitigkeiten mit der Arbeitnehmervertretung und Betriebsräte zur Wahrung deren Mitbestimmungsrechte. Daneben berät er bei Betriebsänderungen, die einen Interessenausgleich mit Sozialplan nach sich ziehen, gerade im Hinblick auf die europarechtlichen Vorgaben bei der Massenentlassung. Rechtsanwalt Heß war auch in umfangreichen sog. Schutzschirmverfahren nach der Insolvenzordnung beratend und gerichtlich für die Eigenverwaltung zur Sanierung großer Unternehmen branchenübergreifend tätig.

Seit 2006 ist Rechtsanwalt Heß auch Fachanwalt für Strafrecht. Er verteidigt Beschuldigte in jeder Lage eines Strafverfahrens. Allzu oft finden sich diese in einer ausweglosen Situation wieder, nachdem sie per Haftbefehl in Untersuchungshaft genommen wurden und sich in teils veralteten Haftanstalten wieder finden, deren Regeln sie sich von einem Tag auf den anderen unterzuordnen haben. Auch Durchsuchungsmaßnahmen der Ermittlungsbehörden ereilen den Betroffenen zumeist unvorbereitet, wobei Rechtsanwalt Heß Hilfe leistet und die angeordneten Maßnahmen auf deren Rechtmäßigkeit überprüft. In jedem Fall ist besonderes Augenmerk darauf zu legen, ob bereits im Vorverfahren eine Einstellung erreicht, oder ob erst nach Anklageerhebung im Zwischenverfahren oder in der Hauptverhandlung wirksam verteidigt werden kann, sei es durch einen sog. Deal oder auch die sog. Konfliktverteidigung. Auch nach rechtskräftigem Abschluss eines Strafverfahrens können sich noch Gründe für die Wiederaufnahme des Verfahrens ergeben. Immer entwickelt Rechtsanwalt Heß die für den konkreten Beschuldigten geeignete Strategie unter Berücksichtigung der gegen ihn wirkenden Beweislage.

Rechtsanwalt Heß ist Pferdehalter und interessiert sich damit auch für die Fragen rund ums Pferd, beinhaltend die Gewährleistung beim Kauf und auch die Haftung bei Unfällen. Auch in Fragen des allgemeinen Zivil- und Ordnungswidrigkeitenrechts berät Rechtsanwalt Heß.

Seit 2003 war Rechtsanwalt Heß über 16 Jahre außerdem als Leiter der Arbeitsgemeinschaft der Rechtsreferendare am Landgericht Lüneburg berufen und bildete in dieser Funktion die angehenden Richter und Rechtsanwälte „aus Anwaltssicht“ in der Anwaltsstation aus.

Von 2016 – 2020 war Rechtsanwalt Heß als Mitglied des Landesjustizprüfungsamtes (LJPA Celle) des Niedersächsischen Justizministeriums berufen und in dieser Eigenschaft Prüfer im 2. Staatsexamen.

Rechtsanwalt Heß ist als Richter zum Anwaltsgericht Celle berufen.

Mitgliedschaften:
Deutscher Anwaltsverein (DAV)           https://anwaltverein.de/de/
ARGE Strafrecht                                   http://www.ag-strafrecht.de/
ARGE Arbeitsrecht                               http://www.ag-arbeitsrecht.de/

Sprachen:

deutsch, englisch

 

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t.hess@fachanwaelte-lueneburg.de

Strafverteidiger-Notdienst
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