Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht gehört wohl zu den Rechtsgebieten, mit dem sich jeder früher oder später zu befassen hat, sei es als Arbeitnehmer, oder Arbeitgeber. Durch die zahlreichen verstreuten arbeitsrechtlichen Vorschriften, sowie den steten Einfluss der europäischen Rechtsprechung ist aber in jedem Fall Expertenrat gefragt, nämlich der eines Fachanwalts für Arbeitsrecht.

Die für das Arbeitsverhältnis geltenden Normen sind vielfältig. Auch ohne schriftlichen Arbeitsvertrag gilt das Arbeitsrecht. Nach neuem Recht sind die Klauseln des Arbeitsvertrages Allgemeine Geschäftsbedingungen, die auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen sind. Überstunden können nur in Grenzen pauschal mit dem Gehalt abgegolten werden, ein Freiwilligkeitsvorbehalt für das Weihnachtsgeld ist oftmals nicht transparent gestaltet. Jeder Einzelfall bedarf der genauen Prüfung unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung.

Daneben gilt oftmals ein Tarifvertrag, der ergänzende Regeln vorsieht und insbesondere zeitlich enge Ausschlussfristen bestimmt, nach deren Ablauf die Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden können.

Die häufigsten Probleme entstehen im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, nämlich nach dem Ausspruch ordentlicher oder auch fristloser Kündigungen. Auch Aufhebungs- oder Abwicklungsverträge unterliegen unter Umständen der Klauselkontrolle und bedürfen der Prüfung bzw. sorgfältigen Vorbereitung. Die Kündigung ist seitens des Arbeitnehmers fristgerecht binnen drei Wochen mit einer Kündigungsschutzklage anzugreifen und muss in vielen Fällen sozial gerechtfertigt sein. Auf Arbeitgeberseite zu beachten sind Sonderkündigungsschutzrechte z.B. von Schwerbehinderten oder Gleichgestellten oder Schwangeren und neuerdings auch bei pflegebedürftigen Angehörigen. Ein Kündigungsschutzprozess endet häufig mit der Zahlung einer Abfindung, wobei dies nicht zwingend und auch nicht immer gewollt ist. Auswirkungen auf die Gewährung von Arbeitslosengeld sind auf Arbeitnehmerseite unbedingt zu beachten.

Der verhaltensbedingten Kündigung hat in der Regel eine erfolglose Abmahnung vorauszugehen, was aus Arbeitgebersicht sorgfältig vorzubereiten ist. Ist die Abmahnung inhaltlich unrichtig oder ergeben sich Formfehler, ist die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen. Nicht immer aber ist es strategisch sinnvoll, dies auch sogleich durchzusetzen.

Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ergeben sich oft vielfache Probleme mit der Formulierung des Arbeitszeugnisses. Dieses muss wohlwollend sein und darf das berufliche Fortkommen nicht hindern. Auch die Abwicklung des Arbeitsverhältnisses birgt oftmals noch Streitpotenzial, z.B. die Urlaubsabgeltung oder die vorzeitige Rückgabe des Dienstwagens.

Ein Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu hören. Die Arbeitnehmervertretung hat auch zwingende Mitbestimmungsrechte und muss einer Einstellung oder Versetzung zustimmen. Hier sind enge Verfahren einzuhalten. Bei Betriebsänderungen ist mit dem Betriebsrat ein Interessenausgleich und Sozialplan zu finden, da anderenfalls ggf. Nachteilsausgleich für die Arbeitnehmer entsteht. Die europarechtlich entwickelten Grundsätze zur Massenentlassung sind dabei einzuhalten.

 

Thorsten Heß

Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Strafrecht

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